Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ICHI BAN AG
VORLAGEN
Skizzen, Entwürfe, Retuschen, Fotomontagen sowie fotografische und akustische Aufnahmen und Muster werden berechnet, auch wenn ein Auftrag zur weiteren Ausführung der Werbemittel nicht erfolgt. Vom Auftraggeber zu beschaffende Vorlagen oder sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern und müssen mindestens zehn Arbeitstage vor der vereinbarten Lieferzeit bei uns vorliegen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für das von ihm gestellte Material bis zur Abnahme durch die ICHI BAN AG. Die Abnahme durch Qualitätskontrolle erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens fünf Tagen nach Zugang. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sicherungskopien von den zu liefernden Bild- und Datenträgern anzufertigen, um eventuellen Transport- und Aufbewahrungsrisiken vorzubeugen. Für Aufbewahrungsschäden des uns zur Verfügung gestellten Materials haftet die ICHI BAN AG nur in Höhe des jeweiligen Materialwertes.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungs-verfahren sind Abweichungen vom Original und zwischen Andruck und Auflagendruck möglich und können nicht beanstandet werden. Für Abweichungen und Unregelmäßigkeiten in der Materialbeschaffenheit haftet die ICHI BAN AG nicht.
URHEBERRECHT
Die von uns erbrachten Leistungen, insbesondere die, denen unser Wissen und Gedankengut zugrunde liegt, dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Für den Fall unserer Zustimmung sind wir berechtigt, dafür eine angemessene Vergütung zu verlangen. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Lichtbildern, Negativen, Filmen, Ton-, Bild-, u. Datenträgern und deren Inhalt in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung bei der ICHI BAN AG.
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Auftraggebers angewiesen. Werden infolge von unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt, haftet der Auftraggeber hierfür allein. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei und erstattet bei der ICHI BAN AG anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten. Bildaufnahmen von durch die ICHI BAN AG realisierten Projekten können ohne Einschränkungen von der ICHI BAN AG zu Eigenwerbezwecken verwendet werden.
ANGEBOTE – VERTRAGSSCHLUSS
Unsere Angebote sind freibleibend und besitzen eine Gültigkeit von 30 Tagen. Sämtliche Angebote, Vereinbarungen, Änderungen, Zusätze und Nebenarbeiten haben in Schriftform zu erfolgen und müssen durch die ICHI BAN AG bestätigt werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer und Lieferung.
ANBRINGUNG DES WERBEMITTELS – BESCHAFFENHEIT DES MATERIALS
Soweit keine ausdrückliche Zusicherung durch die ICHI BAN AG vereinbart wurde, entscheidet die ICHI BAN AG nach eigenem Ermessen über die Plazierung des Werbemittels am Werbeort. Plazierungswünsche des Auftraggebers, die keine zusätzlichen Kosten verursachen, wird der Auftragnehmer zu realisieren bemüht sein. Sollten vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse oder Umstände eintreten, die es unmöglich machen, das Werbemittel am gebuchten Werbeort zu plazieren, können keine Ersatzansprüche gegenüber der ICHI BAN AG geltend gemacht werden. In diesem Fall wird die ICHI BAN AG einen Alternativstandort zur Verfügung stellen, sofern dies möglich ist. Montagetermine können sich witterungsbedingt verschieben, werden aber unverzüglich nachgeholt. Die genannten Grundtermine können geringfügigen Änderungen unterliegen. Aus technischen Gründen kann die Hängung jeweils einen Tag früher oder später beginnen oder enden. An den Werbestandorten wird die ICHI BAN AG Eigenwerbung anbringen.
LIEFERUNG/ VERSAND
Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der ICHI BAN AG schriftlich bestätigt sind. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst nach Bestätigung der Änderungen. Für eine Überschreitung der Lieferzeit ist die ICHI BAN AG nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche die ICHI BAN AG nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Von dritter Stelle verlangte Änderungen bzw. Einflußnahme eines Vertragspartners des Auftraggebers auf die Dauer und Art der Fertigung muß sich der Auftraggeber zurechnen lassen, soweit dies mit seinem Wissen geschieht. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn der Versand innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter oder Fahrzeuge erfolgt. Transport und Kurierkosten werden nach Aufwand an den Auftraggeber weiter berechnet. Die ICHI BAN AG übernimmt keine Verbindlichkeit für den preisgünstigsten oder schnellsten Versand.
FREMDARBEITEN
Für Arbeiten, die üblicherweise an Dritte vergeben werden, haftet die ICHI BAN AG nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Erfüllungsgehilfen. Über die Ausführung von Arbeiten durch Drittfirmen gibt die ICHI BAN AG auf Anfrage Auskunft.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Produktion und Installation:
Vor Ausführung der Arbeiten ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der ausgewiesenen Auftragssumme zu leisten. Die Abschlußzahlung ist zahlbar rein netto sofort nach Erhalt der Lieferung und Rechnung. Bei Lieferzeiten unter 10 Tagen erheben wir einen Expresszuschlag in Höhe von 10% auf den ausgewiesenen Nettobetrag, bei Lieferzeiten unter 5 Tagen erheben wir einen Expresszuschlag von 20%m, bei einer Lieferzeit unter 2 Tagen erheben wir einen Expresszuschlag von 50%. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Aufrechnungen von Gegenforderungen sind nur mit Zustimmung der ICHI BAN AG zulässig.
BEANSTANDUNG – GEWÄHRLEISTUNG
Produktion:
Der Auftraggeber hat unsere Leistung bzw. Ware unverzüglich nach Erbringung bzw. Lieferung auf Mängel zu untersuchen und uns gegebenenfalls über Mängel unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Für eine nach Lieferung der Ware eingetretene Beschädigung leisten wir keinen Ersatz, es sei denn, der Beschädigung liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zugrunde. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens drei Tagen. Eine etwaige Haftung für Nichterfüllung, Verzug und mangelhafte Leistung beschränkt sich auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden und umfaßt den Betrag, der auf den betroffenen zu liefernden Gegenstand in der Rechnung entfällt.
Installation:
Die Installation der Poster geschieht in Abhängigkeit der jeweiligen Wetterverhältnisse. Sollte die Postermontage z.B. aufgrund zu starken Windes verschoben werden müssen, werden die Projektkosten nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet. Im Falle einer trotz Buchung nicht erfolgten Beleuchtung des Posters werden die Kosten der Beleuchtung laut Preisliste zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Die ICHI BAN AG haftet nicht bei Diebstahl, Vandalismus und höherer Gewalt. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ICHI BAN AG beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
EIGENTUMSVORBEHALT
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum der ICHI BAN AG.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Das Rücktrittsrecht greift mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Vertrages und setzt sich aus jeweils zwei Stufen für Produktion und Standorte zusammen:
Produktion:
Bis zum Beginn der Pre-Press-Phase in unserem Haus hat der Auftraggeber 50% des Auftragsvolumens zu zahlen.
Mit Beginn der Pre-Press-Phase werden 100% des Auftragsvolumens berechnet. Auf Anfrage gibt die ICHI BAN AG jederzeit gern den aktuellen Projektstand bekannt.
Installation:
Bei einem Rücktritt unter 10 Tagen vor Projektstart erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 10% auf den ausgewiesenen Nettobetrag, bei einem Rücktritt unter 5 Tagen vor Projektstart erheben wir eine Stornogebühr von 20%, bei einem Rücktritt unter 2 Tagen vor Projektstart erheben wir eine Stornogebühr von 100%.
GELTUNG DER AGB
Es gelten ausschließlich die AGB der ICHI BAN AG. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Sollte eine Bedingung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein, berührt dies die Geltung der übrigen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Als Gerichtsstand gilt der Firmensitz der Gesellschaft Berlin-Charlottenburg als vereinbart.